Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu b...
Abstimmung vom 2026-09-27
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» annehmen?
Inhalt
Die Neutralität der Schweiz ist seit 1848 in der Bundesverfassung verankert. Sie ist international anerkannt und völkerrechtlich abgesichert. Die Schweiz nutzt ihre Neutralität, um ihre Sicherheit, ihre Unabhängigkeit und ihren Wohlstand zu schützen. Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz ihre guten Dienste erbringen kann. Im Einklang mit ihrer Neutralität arbeitet die Schweiz mit anderen Staaten zusammen, um ihre Sicherheit zu stärken. Sie kann auch Sanktionen übernehmen. Damit stützt sie die internationale Ordnung. So hat die Schweiz beispielsweise nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine die Sanktionen der EU weitgehend übernommen.
Die Initiative fordert eine striktere Neutralitätspraxis und will in der Verfassung zusätzlich festschreiben, dass die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist. Die Schweiz soll keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten und auch nicht mit einem solchen zusammenarbeiten – ausser wenn sie militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird. Zudem soll sie sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen und keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten ergreifen. Ausgenommen wären Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen umgangen werden. Schliesslich soll die Schweiz ihre Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen.
Im Detail
Die Neutralität der Schweiz ist auch bewaffnet: Die Armee sorgt für die Verteidigung des Landes und der Neutralität.
Die Bundesverfassung hält bereits heute fest, dass der Bundesrat und das Parlament Massnahmen treffen, um die Neutralität der Schweiz zu wahren.
Bundesrat und Parlament nutzen die Neutralität als Instrument für die Interessen der Schweiz, insbesondere um Sicherheit, Unabhängigkeit und Wohlstand zu schützen.
Die Neutralität der Schweiz wurde am Wiener Kongress gewürdigt und im Pariser Frieden von 1815 anerkannt.
Jahrhundert eine Praxis entwickelt, die auch in den Haager Abkommen von 1907 festgehalten ist.
Darin wird geregelt, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten zu verhalten hat.
Unter anderem darf sich ein neutraler Staat nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen, kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen und den Kriegsparteien sein Staatsgebiet nicht zur Verfügung stellen.
Wird ein neutraler Staat angegriffen, ist er nicht an das Neutralitätsrecht gebunden: Er darf sich verteidigen und dazu auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen.
Ausgangslage Dauernde und be waffnete Neutralität Neutralität in der Verfassung Neutralität im Völkerrecht Angriff auf neutrale Staaten Bundesrat und Parlament wenden die Neutralität seit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 an.
Sie nutzen die Neutralität für die Wahrung der aussen-, sicherheitsund wirtschaftspolitischen Interessen der Schweiz.
Diese Neutralitätspraxis hält sich an das Völkerrecht und sichert der Schweiz Handlungsspielraum, um ihre Interessen unter unterschiedlichen aussenpolitischen Umständen zu wahren.
Die Neutralität geniesst in der Schweizer Bevölkerung einen grossen Rückhalt, wie regelmässige Umfragen zeigen.
Die Neutralität trägt dazu bei, dass die Schweiz als Vermittlerin in Konflikten gefragt ist und ihre guten Dienste anbieten kann.
Mit dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Sicherheitslage in Europa verschlechtert.
Als Reaktion darauf hat die Schweiz ihre sicherheitspolitische Kooperation mit Partnerstaaten verstärkt und die Sanktionen der EU gegen Russland weitgehend übernommen.
Diese Sanktionen sind mit der Neutralität der Schweiz vereinbar und dienen der Einhaltung des Völkerrechts.
Die Schweiz entscheidet jeweils eigenständig, welche Sanktionen sie übernimmt und welche nicht.
Die Initiantinnen und Initianten sind der Ansicht, dass die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionen die Neutralität nicht genügend strikt angewendet hat und die Schweiz dadurch zu einer Kriegspartei geworden ist.
Neutralität in der Praxis Neutralität und gute Dienste Neutralitätspraxis und Krieg gegen die Ukraine Kritik an Übernahme von Sanktionen Die Initiantinnen und Initianten wollen die Neutralität in einem neuen Verfassungsartikel strikter definieren.
Darin soll ausdrücklich stehen, dass: – die Neutralität der Schweiz immerwährend und bewaffnet ist, – die Schweiz keinem Militäroder Verteidigungsbündnis beitreten darf, – eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen nur zulässig ist, wenn die Schweiz direkt militärisch angegriffen wird oder ein solcher Angriff vorbereitet wird, – sich die Schweiz nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligen darf, – die Schweiz künftig keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten mehr ergreifen darf (ausgenommen sind Sanktionen der UNO), – die Schweiz Massnahmen ergreifen kann, um zu verhindern, dass Sanktionen anderer Staaten umgangen werden können, – die Schweiz die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzen soll.
Die Forderungen der Initiative entsprechen in wesentlichen Punkten den rechtlichen Pflichten eines neutralen Staates und werden in der Praxis der Schweiz auch eingehalten: – Die Schweiz ist dauernd neutral.
Ihre Neutralität ist daher bereits immerwährend. – Als dauernd neutraler Staat tritt die Schweiz schon heute keinem Militärund Verteidigungsbündnis bei (wie z. B. der NATO). – Die Schweiz beteiligt sich schon heute nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten. – Die Schweiz übernimmt bereits alle UNO-Sanktionen.
Dazu ist sie als Mitglied der UNO verpflichtet. – Die Forderung des Initiativkomitees, dass die Schweiz die Neutralität für ihre Vermittlerrolle und zur Friedensförderung nutzt, ist bereits heute Praxis.
Forderungen der Initiative Wesentliche Forderungen bereits erfüllt Eine strikte Definition der Neutralität in der Verfassung, wie die Initiative sie fordert, würde den Handlungsspielraum der Schweiz einschränken: Zur Stärkung ihrer Verteidigungsfähigkeit arbeitet die Schweiz heute gezielt mit ausgewählten Partnern zusammen, insbesondere mit ihren Nachbarstaaten.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Dieser ist nicht beliebig, sondern wird durch das Völkerrecht und das nationale Recht eingegrenzt. Damit schränkt sie in der Verfassung die Handlungsfähigkeit der Schweiz ein und erschwert es ihr, ihre Interessen so wie bis anhin zu schützen. Zusammenarbeit kann aber nicht erst geübt werden, wenn die Schweiz angegriffen wird, wie es die Initiative vorsieht. Für die Sicherheit der Schweiz wäre das gravierend: Sie wäre vom Erfahrungsaustausch ausgeschlossen, in der internationalen Sicherheitspolitik keine verlässliche Partnerin mehr und bei einem Angriff weniger gut geschützt. Wenn die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin angesehen wird, untergräbt dies auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit unserer Rüstungsunternehmen. Handlungsspiel raum im Interesse der Schweiz Gefährdet die Sicherheit der Schweiz Rüstungsindustrie würde geschwächt Argumente Bundesrat und Parlament Die Neutralität ist seit 1848 Teil unserer Verfassung. Sie lässt der Schweiz Spielraum, um unsere Sicherheit, Unabhängigkeit und unseren Wohlstand zu schützen. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative darum aus den folgenden Gründen ab: Die Schweiz betreibt keine Machtpolitik. Sanktionen sind ein wichtiges Instrument, um auf Verletzungen des Völkerrechts und Gefährdungen der internationalen Ordnung zu reagieren. Mit der Initiative könnte die Schweiz viele Sanktionen gegen kriegführende Staaten nicht mehr übernehmen. Dies hätte negative Auswirkungen auf die Interessen und den Ruf der Schweiz und könnte in bestimmten Fällen negative Reaktionen anderer Staaten auslösen. Dort, wo die Initiative über die bisherige Praxis hinausgeht, wie in der Sicherheitsund Sanktionspolitik, schadet sie den Inte ressen der Schweiz.
Initiativkomitees
Neutralität bedeutet, keine Kriegspartei zu sein – und genau das hält uns aus fremden Konflikten heraus. Eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität schafft Sicherheit und schreckt Angreifer ab. Die Schweiz ist nicht von Fall zu Fall neutral, sondern immerwährend, was ihre Verlässlichkeit ausmacht. Die schweizerische Neutralität muss bei jedem Krieg oder Konflikt unversehrt in Erscheinung treten. Die gefährliche Annäherung an EUund Nato-Strukturen führt die Schweiz in militärische Abhängigkeiten und Konflikte. Solche Sanktionen treffen selten die Verantwortlichen, sondern oft die Zivilbevölkerung, besonders Frauen und Kinder. Eine neutrale, humanitäre Schweiz soll sich nicht an Massnahmen beteiligen, die Unschuldige treffen. Neutralität oder Krieg Nicht von Fall zu Fall Nicht militärische Zwangsmass nahmen töten Argumente Argumente Argumente Initiativkomitee Die schweizerische Neutralität hat unser Land über Jahrhun derte vor Kriegselend bewahrt und Frieden, Sicherheit und Wohlstand ermöglicht. Ein Ja zur Neutralitätsinitiative stellt sicher, dass die Schweiz ihre einzigartige Neutralität dauerhaft, bewaffnet und umfassend wahrt und nicht auf Druck von aussen «flexibel» auslegt. Er sorgt dafür, dass die neutrale, weltoffene Schweiz als verlässliche Partnerin gilt – für Menschen, die auf Frieden hoffen, und für Handelspartner, die Stabilität suchen. Die Schweiz erfüllt weiterhin ihre Verpflichtungen gegenüber der UNO und nutzt ihre Neutralität, um Konflikte zu verhindern und Frieden zu fördern. Die Frage lautet: Wollen Sie die schweizerische Neutralität oder Krieg in der Schweiz? Deshalb: Ja zur Neutralitätsinitiative.
Abstimmung im Parlament
Namentliche Abstimmungen im Parlament
Schlussabstimmung 2026-03-05
Ja: Proposition de la majorité (ne pas entrer en matière)
Nein: Proposition de la minorité I Büchel et minorité II Portmann (entrer en matière, selon Conseil des Etats)
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» 2026-03-05
Ja: Proposition de la majorité (recommandation de rejeter lînitiative (selon CF))
Nein: Proposition de la minorité Reimann Lukas (recommandation d'accepter l'initiative)
Schlussabstimmung 2026-03-17
Ja: Proposition de la majorité (ne pas entrer en matière = maintenir)
Nein: Proposition de la minorité Portmann (entrer en matière et adhésion = selon CE)
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» 2026-03-17
Ja: Proposition de la majorité ( = recommandation de rejeter l'initiative = maintenir = selon CF)
Nein: Proposition de la minorité Reimann Lukas (recommandation d'accepter l'initiative)
Schlussabstimmung 2026-03-18
Ja: Proposition de la majorité (ne pas entrer en matière = maintenir)
Nein: Proposition de la minorité Portmann (entrer en matière et adhésion = selon CE)
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» 2026-03-18
Ja: Proposition de la majorité (recommandation de rejeter l'initiative = maintenir = selon CF)
Nein: Proposition de la minorité Reimann Lukas (recommandation d'accepter l'initiative)
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» 2026-03-19
Ja: Proposition de la majorité (approuver la proposition de la Conférence de conciliation)
Nein: Proposition de la minorité Reimann Lukas (rejeter la proposition de la Conférence de conciliation)
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» 2026-03-20
Ja: Adopter le projet (recommandation de rejeter l'initiative populaire)
Nein: Rejeter le projet
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»
vom 20. März 2026
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 11. April 20242 eingereichten Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20243,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 11. April 2024 «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 54a4 Schweizerische Neutralität
1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten und trifft auch keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität für die Verhinderung und Lösung von Konflikten und steht als Vermittlerin zur Verfügung.
4 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Ständerat, 20. März 2026 Der Präsident: Stefan Engler |
Nationalrat, 20. März 2026 Der Präsident: Pierre-André Page |
Resultate
Die Abstimmung ist noch offen. Resultate werden erst nach der Auszählung angezeigt.
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
Kommentare
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