Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundesverfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer...
Abstimmung vom 2026-09-27
Abstimmungsfrage
Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» annehmen?
Inhalt
Die Bevölkerung in der Schweiz soll jederzeit Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln haben. Dafür muss der Bund die geeigneten Rahmenbedingungen schaffen. Dieser Auftrag ist in der Bundesverfassung verankert. Aktuell deckt die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte des Bedarfs an Lebensmitteln, der Rest wird aus dem Ausland importiert. Zum Schutz von Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser muss die Schweizer Landwirtschaft eine Reihe von Vorgaben erfüllen.
Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweiz deutlich mehr Lebensmittel selbst produziert. So soll die Schweiz weniger abhängig vom Ausland werden. In Zukunft sollen mindestens 70 Prozent der in der Schweiz konsumierten Lebensmittel im Inland hergestellt werden. Um dies zu erreichen, soll die Schweizer Landwirtschaft weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produzieren. Auf diese Weise lassen sich mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren. Zudem will die Initiative die Umwelt und das Trinkwasser besser schützen sowie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität erhalten. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen weniger Pflanzenschutzmittel und Dünger einsetzen. Die Ziele sollen innert zehn Jahren nach Annahme der Initiative erreicht werden.
Im Detail
Zur Sicherstellung der Versorgung mit Lebensmitteln ist die Schweiz also auf Importe angewiesen.
Das gilt auch für Produktionsmittel, die zur Herstellung der Lebensmittel in der Schweiz benötigt werden, zum Beispiel Dünger und Saatgut.
Die Schweizer Landwirtschaft muss eine Reihe von Vorgaben erfüllen, um Umwelt, Biodiversität und Trinkwasser zu schützen.
In den letzten Jahren wurden Fortschritte beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger erzielt.
So werden heute beispielsweise vermehrt Pflanzenschutzmittel mit geringeren Risiken für die Umwelt eingesetzt.
Das Parlament hat den Bundesrat deshalb beauftragt, bei der Weiterentwicklung der Agrarpolitik unter anderem Massnahmen vorzusehen, welche die Ernährungssicherheit erhöhen und die Landund Ernährungswirtschaft ökologischer ausrichten.
Der Bundesrat hat im Februar 2026 die Stossrichtung der künftigen Agrarpolitik kommuniziert und die Verwaltung beauftragt, bis zum 3.
Die Ernährungsinitiative will, dass die Schweizer Landwirtschaft einen deutlich grösseren Anteil der im Inland verbrauchten Lebensmittel produziert.
Um mit der gleichen Fläche mehr Menschen ernähren zu können, sollen weniger tierische und mehr pflanzliche Lebensmittel produziert und konsumiert werden.
Weiter will die Initiative, dass sauberes Trinkwasser ausdrücklich zu den Lebensmitteln gehört, zu denen die Bevölkerung Zugang haben muss.
Zudem will sie die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität besser schützen und die Umweltbelastung durch Pflanzenschutzmittel und Dünger weiter reduzieren.
Ausgangslage Lebensmittel versorgung Umweltschutz in der Landwirtschaft Weiterentwicklung der Agrarpolitik Forderungen der Initiative Die Schweiz deckt heute etwas weniger als die Hälfte ihres Bedarfs an Lebensmitteln selbst.
Der sogenannte NettoSelbstversorgungsgrad (siehe blauen Kasten) lag in den Jahren 2022 bis 2024 im Mittel bei 45 Prozent.
Das Initiativkomitee fordert eine Erhöhung des Netto-Selbstversorgungsgrades auf mindestens 70 Prozent.
Damit soll die Abhängigkeit vom Ausland reduziert werden, und die Schweiz könnte sich im Krisenfall besser selbst versorgen.
Selbstversorgung stärken Selbstversorgungsgrad Der Selbstversorgungsgrad gibt an, welcher Anteil der im Inland konsumierten Lebensmittel auch im Inland produziert wird – gemessen in Kalorien.
Es wird zwischen Brutto-Selbstversorgungsgrad und Netto-Selbstversorgungsgrad unterschieden.
Beim NettoSelbstversorgungsgrad wird berücksichtigt, dass ein Teil der Inlandproduktion auf importierten Futtermitteln beruht.
Für die Berechnung des Netto-Selbstversorgungsgrades wird die im Inland produzierte Menge an tierischen Lebensmitteln um den Anteil reduziert, der mit importierten Futtermitteln produziert wird.
Der Selbstversorgungsgrad ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wie widerstandsfähig ein Land gegenüber internationalen Lieferengpässen oder Krisen ist.
Der Selbstversorgungsgrad erlaubt aber keine Aussage darüber, ob die Bevölkerung tatsächlich Zugang zu einer ausreichenden Menge an hochwertigen und bezahlbaren Lebensmitteln hat.
Er zeigt auch nicht auf, wie stark die Schweizer Landwirtschaft von wichtigen Produktionsmitteln, wie zum Beispiel Dünger, Pflanzenschutzmitteln oder Saatgut, abhängig ist.
Anteil der inländischen Lebensmittelproduktion am Konsum (Netto-Selbstversorgungsgrad *) 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % 40 % 50 % 20 % 30 % 0 % 10 % 201020152020202520302035204020452050 Entwicklung seit 2010 Netto-Selbstversorgungsgrad: Vorgabe Initiative bis 2036 Ziel Bundesrat bis 2050 Heute produziert die Schweizer Landwirtschaft etwas weniger als die Hälfte der Lebensmittel, die in der Schweiz konsumiert werden.
Bei Annahme der Initiative soll dieser Anteil bis in 10 Jahren auf 70 Prozent erhöht werden.
Empfehlungen und Argumente
Bundesrat und Parlament
Er will die inländische Lebensmittelproduktion erhöhen und den ökologischen Fussabdruck der Landund Ernährungswirtschaft weiter reduzieren. Die Agrarpolitik des Bundesrates setzt anders als die Initiative jedoch auf schrittweise Anpassungen, die der Landund Ernährungswirtschaft die nötige Zeit zur Umsetzung lassen. Es ist kaum realistisch, den Netto-Selbstversorgungsgrad innerhalb von zehn Jahren auf 70 Prozent zu erhöhen. Um das zu erreichen, wären tiefgreifende Veränderungen in der landwirtschaftlichen Produktion, bei der Lebensmittelverarbeitung und bei den Ernährungsgewohnheiten der Schweizer Bevölkerung erforderlich. Die Schweizerinnen und Schweizer müssten deutlich mehr pflanzliche Lebensmittel essen und dürften nicht mehr so viele tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eier konsumieren. Die für die Umsetzung der Initiative vorgesehene kurze Frist würde es den Landwirtinnen und Landwirten sowie den betroffenen Branchen nicht erlauben, ihre bereits getätigten Investitionen zum Beispiel in Ställe vollständig zu amortisieren. Deshalb sieht die Initiative eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund vor, damit der Wandel, wie von der Initiative verlangt, sozialverträglich umgesetzt werden kann. Schrittweises Vorgehen nötig Unrealistische Ziele Hohe Kosten Argumente Bundesrat und Parlament Der Bundesrat anerkennt, dass die Schweizer Landwirtschaft massgeblich zur Ernährungssicherheit beiträgt und sich gleich zeitig noch ökologischer ausrichten sollte. Das würde hohe Kosten verursachen und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten einschränken. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Initiative geht zwar in die richtige Richtung, aber sie will viel zu viel in zu kurzer Zeit. Um so schnell so starke Veränderungen zu erreichen, wie dies die Initiative will, bräuchte es einschneidende Massnahmen. Betroffen wären sowohl die Landund Ernährungswirtschaft als auch die Konsumentinnen und Konsumenten.
Initiativkomitees
Im Krisenfall ist die Landwirtschaft nicht darauf ausgerichtet, die Bevölkerung selbst zu ernähren. Deshalb verpflichtet die Initiative den Bund, einen NettoSelbstversorgungsgrad von 70 Prozent anzustreben und dafür vermehrt pflanzliche Lebensmittel zu fördern. Auf dem Ackerland sollen dazu statt Futtermais mehr pflanzliche Lebensmittel angebaut werden, das Grasland soll weiter für die Milchund Fleischproduktion dienen. Heute fördern 75 Prozent der 3,6 Milliarden Franken Agrarsubventionen die tierische Produktion. Sie sind Voraussetzung für sichere und hohe Erträge sowie einen natürlichen Pflanzenschutz. Die Überdüngung mit Gülle, Mist und Ammoniak aus einer mit Importfutter erhöhten Tierproduktion führt zu ihrem anhaltenden Verlust. Die zum Schutz von Böden und Wasser seit 2008 in den Umweltzielen der Landwirtschaft vorgeschriebenen Höchstwerte für Dünger werden dabei überschritten. Selbstversorgung schafft Sicherheit Fruchtbare Böden, sichere Ernten Argumente Argumente Argumente Initiativkomitee Unsere Lebensmittelversorgung ist zu 58 Prozent vom Ausland abhängig. Trotz jährlicher 3,6 Milliarden Franken Subventio nen ist die Landwirtschaft nicht darauf ausgerichtet, die Be völkerung bei Importausfällen und Mangellagen aus eigenem Boden zu ernähren. Auch ist die Trinkwasserversorgung nicht ausreichend gegen Verschmutzung und die Folgen des Klima wandels abgesichert. Hier setzt die Initiative an, indem sie die krisensichere Versorgung mit inländischen Lebensmitteln samt sauberem Trinkwasser stärkt. Die Initiative verlangt die Sicherstellung von sauberem Trinkwasser und dem dafür nötigen Grundwasser.
Abstimmung im Parlament
Namentliche Abstimmungen im Parlament
Schlussabstimmung 2025-12-17
Ja: Proposition de la majorité (ne pas entrer en matière)
Nein: Proposition de la minorité Michaud Gigon (entrer en matière)
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» 2026-03-20
Ja: Adopter le projet (recommandation de rejeter l'initiative populaire)
Nein: Rejeter le projet
Unterlagen
Gesetzes- oder Initiativtext anzeigen
Bundesbeschluss
über die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»
vom 20. März 2026
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1,
nach Prüfung der am 16. August 20242 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)»,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. August 20253,
beschliesst:
Art. 1
1 Die Volksinitiative vom 16. August 2024 «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser (Ernährungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet.
2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 74a4 Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität
1 Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Erhaltung der Ökosysteme und der Biodiversität.
2 Der Bund lässt namentlich nicht mehr zu, dass die für die Gewässerqualität, die Bodenfruchtbarkeit und die Biodiversität essenziellen, im Jahr 2008 vom Bundesamt für Landwirtschaft und vom Bundesamt für Umwelt als Umweltziele für die Landwirtschaft definierten Höchstwerte für Stickstoffverbindungen und Phosphor überschritten werden.
Art. 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, abis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln einschliesslich sauberen Trinkwassers schafft der Bund Voraussetzungen für:
- a.
- die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes, der Biodiversität und der Bodenfruchtbarkeit sowie die Förderung von natürlichem, samenfestem Saat- und Pflanzgut;
- abis.
- die Sicherung der Grundwasserressourcen für die nachhaltige Trinkwassergewinnung;
- c.
- eine auf den Markt ausgerichtete und zugleich nachhaltige, klimabewusste Land- und Ernährungswirtschaft;
2 Der Bund strebt einen Netto-Selbstversorgungsgrad von mindestens 70 Prozent an. Zu diesem Zweck trifft er insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft.
3 Bund und Kantone richten ihre Subventionen, die Förderung von Forschung, Beratung und Ausbildung sowie andere staatliche Anreize so aus, dass sie den Bestimmungen nach den Absätzen 1 und 2 nicht zuwiderlaufen.
Art. 197 Ziff. 155
15. Übergangsbestimmungen zu den Art. 74a und 104a Abs. 1 Einleitungssatz und Bst. a, abis und c sowie Abs. 2 und 3
1 Bund und Kantone erlassen ihre Ausführungsbestimmungen zu den Artikeln 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert fünf Jahren nach deren Annahme durch Volk und Stände.
2 Die Ausführungsgesetzgebung des Bundes regelt namentlich die Instrumente, die es ermöglichen, die neuen Vorgaben der Artikel 74a und 104a Absatz 1 Einleitungssatz und Buchstaben a, abis und c sowie Absätze 2 und 3 innert zehn Jahren nach deren Annahme zu erfüllen. Bezüglich des angestrebten Netto-Selbstversorgungsgrades legt das Gesetz auch Zwischenziele fest.
3 Die nötigen Anpassungen der landwirtschaftlichen Produktion sind sozialverträglich auszugestalten und werden vom Bund finanziell unterstützt.
4 Die endgültige Nummerierung dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt, dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt die Anpassung im ganzen Text der Initiative vor.
5 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
Art. 2
Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.
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Nationalrat, 20. März 2026 Der Präsident: Pierre-André Page |
Ständerat, 20. März 2026 Der Präsident: Stefan Engler |
Resultate
Die Abstimmung ist noch offen. Resultate werden erst nach der Auszählung angezeigt.
Quellen: admin.ch, Fedlex und VoteInfo / BFS, automatisch importiert.
Diskussion
Kommentare
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