Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften
Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften Wer eine Liegenschaft besitzt und diese selbst nutzt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können Schuldzinsen und die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abge...